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Finanzgericht Hamburg  v. - 4 K 189/12

Gesetze: FGO § 44, AO § 110, AO § 355

Zoll: Klage nach unzulässigem Einspruch

Leitsatz

1. Wenn die Behörde einen Einspruch wegen des Versäumens der Einspruchsfrist zu Recht als unzulässig zurückgewiesen hat, ist die Klage unbegründet.

2. Zur Berücksichtigung von unzureichenden Deutschkenntnissen bei der Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DAAAE-40906

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