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BAG Urteil v. - 9 AZR 731/11

Gesetze: § 613a Abs 6 BGB, § 613a Abs 1 BGB, § 7 Abs 3 BUrlG, § 7 Abs 4 BUrlG

Tarifliche Ausschlussfrist - Widerspruch gegen Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung

Leitsatz

Widerspricht der Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses, so läuft eine tarifliche Ausschlussfrist zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber, die von dem Widerspruch abhängen, grundsätzlich erst ab dem Zugang des Widerspruchs.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1779 Nr. 30
DB 2013 S. 10 Nr. 34
DB 2013 S. 1672 Nr. 30
DB 2013 S. 6 Nr. 29
NJW 2013 S. 8 Nr. 32
ZIP 2013 S. 1783 Nr. 37
MAAAE-41003

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