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BAG Urteil v. - 10 AZR 668/12

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die als Cutterin tätige Klägerin Arbeitnehmerin der beklagten Rundfunkanstalt ist und als solche im Umfang von 53 % einer Vollzeitarbeitnehmerin zu beschäftigen ist.

Fundstelle(n):
WAAAE-41004

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