Gesetze: § 8 Abs 3 Nr 2 UWG, § 5 Abs 1 GlüStVtr BY 2012, § 5 Abs 2 GlüStVtr BY 2012
Wettbewerbsrecht: Werbung für legale Glücksspiele mit Aufforderungscharakter; Unterlassung verbotener Werbung gegenüber Minderjährigen in Bayern
Tatbestand
Der Kläger ist der 2008 gegründete GIG Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V. Der Beklagte zu 1 ist der Freistaat Bayern, der über seine Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern Sofortlotterien veranstaltet. Der Kläger nimmt den Beklagten zu 1 und den Geschäftsführer der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern, den Beklagten zu 2, wegen Verstößen gegen das Verbot der Teilnahme Minderjähriger an öffentlichen Glücksspielen in Anspruch.