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BGH Urteil v. - VII ZR 355/12

Gesetze: § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 323 Abs 2 Nr 3 BGB, § 326 Abs 5 BGB, § 631 Abs 2 BGB, § 633 BGB, § 634 BGB, § 636 BGB

Winterdienstvertrag: Rechtliche Einordnung; Abnahmebedürftigkeit; Wirksamkeit einer Formularklausel über eine Fristsetzung zur Nacherfüllung

Leitsatz

1. Verpflichtet sich der Unternehmer, eine bestimmte Fläche von Schnee- und Eisglätte freizuhalten, ist Werkvertragsrecht anwendbar.

2. Eine solche Leistung ist grundsätzlich nicht abnahmebedürftig, so dass es gerechtfertigt ist, das Mängelrecht der §§ 634ff. BGB anzuwenden, wenn der Unternehmer die Leistung in Erfüllung seiner gesamten Verbindlichkeit erbracht hat.

3. Eine Formularbestimmung, wonach der Vertragspartner des Verwenders diesem eine Frist zur Nacherfüllung setzen muss, auch wenn eine Fristsetzung gemäß § 323 Abs. 2, § 326 Abs. 5, § 636 BGB entbehrlich ist, benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil sie von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 3022 Nr. 41
NJW 2013 S. 8 Nr. 33
NWB-Eilnachricht Nr. 25/2013 S. 1960
TAAAE-41031

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