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BGH Urteil v. - V ZR 148/12

Gesetze: § 162 Abs 1 BGB, § 242 BGB, § 767 ZPO, § 768 ZPO

Vollstreckungsschutz: Wirksamkeit des "Eintritts" in den Sicherungsvertrag einer zweckgebundenen Grundschuld durch unwiderrufliches Angebot des neuen Grundschuldinhabers; treuwidriges Verhalten des Schuldners bei Ablehnung des Gläubigerangebots zur Schuldübernahme

Tatbestand

In notarieller Urkunde vom 18. Juli 1974 bestellte die Klägerin der C.        AG zu Lasten eines ihr gehörenden Grundstücks eine jederzeit fällige Grundschuld über 850.000 DM nebst Zinsen, verbunden mit der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in das Grundstück. Die C.       trat das Recht am 7. Juli 1988 an die D.         AG ab. Auf diese wurde die Vollstreckungsklausel am 22. Oktober 2003 umgeschrieben.

Fundstelle(n):
SAAAE-41040

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