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BSG Urteil v. - B 2 U 4/12 R

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass sie von der Beklagten zu der neuen Gefahrtarifstelle 1 des Gefahrtarifs 2005 veranlagt wurde.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:110413UB2U412R0

Fundstelle(n):
WAAAE-41082

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