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BSG Urteil v. - B 14 AS 81/12 R

Gesetze: § 7 Abs 3 Nr 2 SGB 2, § 7 Abs 3 Nr 4 SGB 2, § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 vom , § 11 Abs 1 S 2 SGB 2 vom , § 11 Abs 1 S 3 SGB 2 vom , § 1 Abs 1 Nr 8 AlgIIV 2008 vom , § 1 Abs 1 Nr 8 AlgIIV vom , § 30 Abs 3 S 2 SGB 1, § 62 EStG, §§ 62ff EStG, § 130 Abs 1 SGG

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld für ein volljähriges Kind - Weiterleitung an das im Heim untergebrachte behinderte Kind - keine Zugehörigkeit zur Bedarfsgemeinschaft - sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit eines Grundurteils im Höhenstreit

Leitsatz

Kindergeld ist auch für nicht in Ausbildung befindliche Kinder dann nicht als Einkommen der leistungsberechtigten Person zu berücksichtigen, wenn es nachweislich an das nicht im Haushalt der leistungsberechtigten Person lebende Kind weitergeleitet wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:160413UB14AS8112R0

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 10 Nr. 42
NJW 2014 S. 1040 Nr. 14
QAAAE-41084

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