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BVerfG Urteil v. - 2 BvR 1294/10

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 129 Abs 1 ZPO, § 130 ZPO, § 495a ZPO

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines mit einem falschen Aktenzeichen bezeichneten vorbereitenden Schriftsatzes im Zivilprozess - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20121212.2bvr129410

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 925 Nr. 13
OAAAE-41089

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