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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 2 AL 21/11

Gesetze: SGB III (a.F.) § 133; EStG § 38b S. 2 Nr. 3a

Leitsatz

Leitsatz:

Bei einem Selbständigen, der sich freiwillig nach § 28a SGB III weiterversichert hat, ist das Arbeitslosengeld nach der Steuerklasse zu bemessen, die mit der auf der Steuerkarte des Ehegatten eingetragenen Steuerklasse korrespondiert. Nur wenn der Ehegatte die Steuerklasse im laufenden Jahr gewechselt hat, ist ggf. die Berücksichtigung einer anderen Steuerklasse geboten.

Fundstelle(n):
YAAAE-41226

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