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BGH Urteil v. - I ZR 51/11

Gesetze: § 8 Abs 3 Nr 2 UWG, § 5 Abs 1 GlüStVtr BY 2012, § 5 Abs 2 GlüStVtr BY 2012

Wettbewerbsrecht: Werbung für legale Glücksspiele mit Aufforderungscharakter;  Unterlassung verbotener Werbung gegenüber Minderjährigen in Bayern

Tatbestand

Der Kläger ist der 2008 gegründete GIG - Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V. Der Beklagte zu 1 ist der Freistaat Bayern, der über seine Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern Sofortlotterien veranstaltet. Der Kläger nimmt den Beklagten zu 1 und den Geschäftsführer der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern, den Beklagten zu 2, wegen unzulässiger Glücksspielwerbung im Internet in Anspruch.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW-RR 2013 S. 1197 Nr. 19
CAAAE-41229

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