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BGH Urteil v. - I ZR 53/11

Gesetze: § 8 Abs 3 Nr 2 UWG, § 5 Abs 1 GlüStVtr BY 2012, § 5 Abs 2 GlüStVtr BY 2012

Wettbewerbsrecht: Werbung für legale Glücksspiele mit Aufforderungscharakter;  Unterlassung verbotener Werbung gegenüber Minderjährigen in Bayern

Tatbestand

Der Kläger ist der 2008 gegründete GIG  Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V. Der Beklagte zu 1 ist der Freistaat Bayern, der über seine Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern Sofortlotterien veranstaltet. Der Kläger nimmt den Beklagten zu 1 und den Geschäftsführer der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern, den Beklagten zu 2, wegen Internet- und Plakatwerbung für das Glücksspiel KENO in Anspruch.

Fundstelle(n):
ZAAAE-41230

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