Gerichtsentscheidung in Unkenntnis der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Kündigung der Vollmacht durch den Prozessbevollmächtigten
Leitsatz
1. Ein in Unkenntnis des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH ergangenes Urteil des Finanzgerichts entfaltet keine Rechtswirkung und ist aus Gründen der Rechtsklarheit aufzuheben. 2. Die Kündigung der Vollmacht durch den Prozessbevollmächtigten erlangt gemäß § 62 Abs. 4, § 155 FGO i.V.m. § 87 ZPO erst Wirksamkeit mit der Anzeige der Bestellung eines anderen Prozessbevollmächtigten. Die Unterbrechung des Verfahrens durch das Insolvenzverfahren lässt den Bestand der Vollmacht grundsätzlich unberührt.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 1426 Nr. 9 HFR 2013 S. 807 Nr. 9 BAAAE-41238