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BFH Urteil v. - VI R 49/11

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 8 Abs. 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4

Anwendung der 1 v.H.-Regelung bei Überlassung eines Dienstwagens; Entkräftung des Anscheinsbeweises

Leitsatz

1. Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer den betrieblichen PKW tatsächlich privat nutzt, zu einem lohnsteuerlichen Vorteil.
2. Ob der Arbeitnehmer den Beweis des ersten Anscheins, dass dienstliche Fahrzeuge, die zu privaten Zwecken zur Verfügung stehen, auch tatsächlich privat genutzt werden, durch die substantiierte Darlegung eines atypischen Sachverhalts zu entkräften vermag, ist damit für die Besteuerung des Nutzungsvorteils nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG unerheblich.
3. Vergleichbar .

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1399 Nr. 9
StBW 2013 S. 821 Nr. 18
SAAAE-41241

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