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LG Bonn Beschluss v. - 31 T 59/13

Gesetze: HGB § 325 ff.

Keine Pflicht zur Überprüfung der rechtzeitigen Offenlegung der Jahresabschlussunterlagen, wenn der mit der Offenlegung beauftrage Steuerberater die erfolgreiche Einreichung bestätigt

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 2033 Nr. 34
DStR 2013 S. 12 Nr. 33
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2013 S. 2528
StuB-Bilanzreport Nr. 16/2013 S. 629
IAAAE-41428

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