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BAG Urteil v. - 8 AZR 68/12

Gesetze: § 15 Abs 2 AGG, § 15 Abs 4 S 1 AGG, § 253 Abs 1 BGB, § 253 Abs 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 4 Abs 2 S 1 TzBfG, Anh Rahmenvereinbarung § 4 Nr 1 EGRL 70/99

Schmerzensgeld - Entschädigung - befristetes Arbeitsverhältnis - Schwerbehinderung - Benachteiligung im Bewerbungsverfahren

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Zahlung eines Schmerzensgeldes, weil sich der Kläger bei internen Stellenausschreibungen aufgrund seines befristeten Arbeitsvertrags und seiner Schwerbehinderung benachteiligt sieht.

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1907 Nr. 32
NJW 2013 S. 2699 Nr. 36
ZAAAE-41431

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