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BGH Urteil v. - 1 StR 32/13

Gesetze: § 28 Abs 1 S 1 Nr 2 BDSG, § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BDSG, § 43 Abs 2 Nr 1 BDSG, § 44 Abs 1 BDSG, § 90 Abs 1 TKG, § 148 Abs 1 Nr 2 Buchst a TKG, Art 7 Buchst f EGRL 46/95

Vorsätzliches unbefugtes Erheben von Daten gegen Entgelt: Vorliegen nicht allgemein zugänglicher personenbezogener Daten bei der Erstellung sog. Bewegungsprofile durch Anbringung von GPS-Empfängern an Kraftfahrzeugen durch eine Detektei; Voraussetzungen einer datenschutzrechtliche Befugnis zum Erstellen von Bewegungsprofilen

Leitsatz

1. Zum Vorliegen nicht allgemein zugänglicher personenbezogener Daten bei der Erstellung von sog. Bewegungsprofilen bei Überwachung von Zielpersonen durch Anbringung von GPS-Empfängern an den von diesen genutzten Kraftfahrzeugen durch eine Detektei.

2. Zu den Voraussetzungen einer datenschutzrechtlichen Befugnis zum Erstellen von Bewegungsprofilen mittels GPS-Empfängern in engen Ausnahmefällen.

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 2530 Nr. 34
wistra 2013 S. 3 Nr. 7
CAAAE-41443

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