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BGH Urteil v. - IX ZR 155/11

Gesetze: § 675 Abs 1 BGB

Rechtanwaltshaftung: Pflichten bei gerichtlicher Geltendmachung eines Verkehrsunfallschadens mit möglicher psychischer Schädigung des Mandanten

Leitsatz

Zu den Pflichten des Rechtsanwalts bei gerichtlicher Geltendmachung eines Verkehrsunfallschadens, wenn eine psychische Schädigung des Mandanten in Betracht kommt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 7 Nr. 31
NJW 2013 S. 2965 Nr. 40
WM 2013 S. 1754 Nr. 37
WM 2013 S. 2008 Nr. 42
HAAAE-41450

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