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BGH Urteil v. - 3 StR 435/12

Gesetze: § 136 Abs 1 S 2 StPO

Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Spontanäußerungen des Beschuldigten nach ausdrücklicher Berufung auf sein Schweigerecht

Leitsatz

Der hohe Rang der Selbstbelastungsfreiheit gebietet es, dass auch Spontanäußerungen - zumal zum Randgeschehen - nicht zum Anlass für sachaufklärende Nachfragen genommen werden, wenn der Beschuldigte nach Belehrung über seine Rechte nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO die Konsultation durch einen benannten Verteidiger begehrt und erklärt, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen.

Fundstelle(n):
AO-StB 2014 S. 18 Nr. 1
NJW 2013 S. 2769 Nr. 37
NJW 2013 S. 8 Nr. 33
wistra 2013 S. 434 Nr. 11
JAAAE-41471

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