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BGH Beschluss v. - 4 StR 213/13

Gesetze: § 32 StGB, § 213 Alt 2 StGB

Minder schwerer Fall des Totschlags: Einbeziehung der objektiven Notwehrlage in die Gesamtbewertung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
IAAAE-41480

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