Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsimmunität für auf Konten bei der Deutschen Bundesbank verwaltete Währungsreserven eines ausländischen Staates; Verwaltung durch selbstständige Zentralbanken
Leitsatz
1. Die auf Konten bei der Deutschen Bundesbank verwalteten Währungsreserven eines ausländischen Staates dienen hoheitlichen Zwecken und unterliegen der Vollstreckungsimmunität.
2. Der Grundsatz der Vollstreckungsimmunität findet unabhängig davon Anwendung, ob die Währungsreserven von dem ausländischen Staat selbst gehalten werden oder deren Verwaltung auf selbständige Zentralbanken übertragen wurde.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2013 S. 8 Nr. 32 NJW-RR 2013 S. 1532 Nr. 24 RIW 2013 S. 629 Nr. 9 WM 2013 S. 1469 Nr. 31 BAAAE-41491