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BGH Urteil v. - I ZR 78/11

Gesetze: § 253 ZPO, § 4 Nr 9 Buchst a UWG, § 4 Nr 9 Buchst b Alt 1 UWG, § 4 Nr 9 Buchst b Alt 2 UWG

Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart eines modularen Regalsystems; identische Übernahme der Formgestaltung bei Ersatz- und Erweiterungsbedarf; Anforderungen an Unterlassungsantrag wegen Herkunftstäuschung und Rufausbeutung

Tatbestand

Die Klägerin vertreibt das nachfolgend abgebildete Regalsystem für den Ladenbau, das in Deutschland vor mehr als 30 Jahren eingeführt worden ist:

Fundstelle(n):
FAAAE-41575

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