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BFH Beschluss v. - X B 232/12

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9, GG Art. 3 Abs. 1, AEUV Art 56, AEUV Art. 63

Kein Sonderausgabenabzug von Schuldgeldzahlungen für den Besuch einer Schule in den USA

Leitsatz

§ 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 EStG setzt grundlegend voraus, dass die Schule in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet (EU-/EWR-Raum). Schulgeldzahlungen für den Besuch einer in einem Drittland belegenen Privatschule sind auch nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG durch das JStG 2009 weiterhin nicht als Sonderausgaben abzugsfähig.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1416 Nr. 9
EStB 2013 S. 339 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 33/2013 S. 2611
ZAAAE-41590

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