Kein Sonderausgabenabzug von Schuldgeldzahlungen für den Besuch einer Schule in den USA
Leitsatz
§ 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 EStG setzt grundlegend voraus, dass die Schule in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet (EU-/EWR-Raum). Schulgeldzahlungen für den Besuch einer in einem Drittland belegenen Privatschule sind auch nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG durch das JStG 2009 weiterhin nicht als Sonderausgaben abzugsfähig.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 1416 Nr. 9 EStB 2013 S. 339 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 33/2013 S. 2611 ZAAAE-41590