Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer
Leitsatz
Werden im Falle einer Unterstützungskassenzusage die vom Arbeitgeber an die Unterstützungskasse geleisteten Beiträge durch einvernehmliche Herabsetzung des laufenden Gehalts aufgebracht, liegt keine eigene Beitragsleistung des Arbeitnehmers (hier: GmbH-Gesellschaftergeschäftsführer) vor, die die eine Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a i.V.m. § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG i.d.F. bis zum ausschließt. Die Zustimmung zu einer Barlohnumwandlung ist nicht als Beitragsleistung i.S. des § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG i.d.F. bis zum anzusehen.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 1393 Nr. 9 GmbH-StB 2013 S. 340 Nr. 11 GmbHR 2013 S. 1053 Nr. 19 JAAAE-41591