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BFH Urteil v. - X R 30/11

Gesetze: EStG § 10 Abs. 4a, EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchstabe a, EStG § 10c Abs. 3 Nr. 2

Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz

Werden im Falle einer Unterstützungskassenzusage die vom Arbeitgeber an die Unterstützungskasse geleisteten Beiträge durch einvernehmliche Herabsetzung des laufenden Gehalts aufgebracht, liegt keine eigene Beitragsleistung des Arbeitnehmers (hier: GmbH-Gesellschaftergeschäftsführer) vor, die die eine Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a i.V.m. § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG i.d.F. bis zum ausschließt. Die Zustimmung zu einer Barlohnumwandlung ist nicht als Beitragsleistung i.S. des § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG i.d.F. bis zum anzusehen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1393 Nr. 9
GmbH-StB 2013 S. 340 Nr. 11
GmbHR 2013 S. 1053 Nr. 19
JAAAE-41591

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