Kindergeldanspruch für ein volljähriges, beeinträchtigtes Kind, wenn die Behinderung eine Unfähigkeit zum Selbstunterhalt zur Folge hat; gegen die Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken
Leitsatz
Volljährige Kinder können wegen längerfristiger körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen kindergeldrechtlich nur bei behinderungsbedingter Unfähigkeit zum Selbstunterhalt und Eintritt der Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden. Gegen die durch das StÄndG 2007 erfolgte vollständige Absenkung der Altersgrenze auf das vollendete 25. Lebensjahr bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 1409 Nr. 9 DAAAE-41593