Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft unter
Beteiligung eines im Drittland ansässigen Zwischenerwerbers
Leitsatz
1. Eine Lieferung von Gegenständen
eines im Inland ansässigen Unternehmers an einen in einem Drittland ansässigen
Unternehmer, der keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet, die
Gegenstände im Inland abholen lässt und direkt an den letzten Abnehmer in einem
anderen Mitgliedstaat weiterliefert, kann als innergemeinschaftliche Lieferung
steuerfrei sein, wenn der Lieferer redlicherweise, und nachdem er alle
zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, diese Identifikationsnummer nicht mitteilen
kann und er außerdem Angaben macht, die hinreichend belegen können, dass der
Erwerber ein Steuerpflichtiger ist, der bei dem betreffenden Vorgang als
solcher gehandelt hat.
2. Bei einem Reihengeschäft mit zwei
Lieferungen und drei Beteiligten setzt die erforderliche Zuordnung der (einen)
innergemeinschaftlichen Versendung zu einer der beiden Lieferungen eine
umfassende Würdigung aller besonderen Umstände des Einzelfalls und insbesondere
die Feststellung voraus, ob zwischen dem Erstabnehmer und dem Zweitabnehmer die
Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen,
stattgefunden hat, bevor die innergemeinschaftliche Versendung erfolgte.
3. Eine Divergenzanfrage gemäß § 11
Abs. 3 FGO des erkennenden Senats an den Senat, von dessen Entscheidung
abgewichen werden soll, scheidet aus, wenn die Rechtsfrage zwischenzeitlich
durch ein Urteil des EuGH im Vorabentscheidungsverfahren abweichend von der
Divergenzentscheidung für die nationalen Gerichte unionsrechtlich bindend
entschieden worden ist.
(Nachfolgeentscheidung zum
-VSTR-, HFR 2012, 1212, UR 2012,
832)
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 2023 II Seite 537 BB 2013 S. 1877 Nr. 32 BB 2013 S. 2273 Nr. 38 BB 2014 S. 1241 Nr. 21 BBK-KN Nr. -1 (USt-IdNr. bei innergemeinschaftlicher Lieferung ausnahmsweise nicht erforderlich) BFH/NV 2013 S. 1524 Nr. 9 BFH/PR 2013 S. 358 Nr. 10 DB 2013 S. 13 Nr. 31 DB 2013 S. 1883 Nr. 34 DB 2013 S. 6 Nr. 31 DStR 2013 S. 1597 Nr. 31 DStRE 2013 S. 1079 Nr. 17 DStZ 2013 S. 797 Nr. 22 GStB 2013 S. 47 Nr. 12 GmbHR 2013 S. 280 Nr. 18 HFR 2013 S. 819 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 32/2013 S. 2524 PIStB 2013 S. 263 Nr. 10 RIW 2013 S. 648 Nr. 9 StB 2013 S. 298 Nr. 9 StuB-Bilanzreport Nr. 16/2013 S. 633 StuB-Bilanzreport Nr. 17/2013 S. 644 UR 2013 S. 756 Nr. 19 UStB 2013 S. 251 Nr. 9 Ubg 2013 S. 534 Nr. 8 wistra 2013 S. 4 Nr. 9 IAAAE-41603