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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 2052/10 EFG 2013 S. 1578 Nr. 19

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4

Entfernungspauschale für Müllwagenfahrer

Leitsatz

Der Mülllwagenabstellplatz auf dem Gelände - Betriebshof - eines Kunden des Arbeitgebers ist die regelmäßige Arbeitsstätte eines Müllwagenfahrers, wenn der Arbeitgeber aufgrund des Subunternehmervertrages berechtigt ist, Sozialeinrichtungen, Tankstelle und Werkstatt gegen Kostenerstattung mitzubenutzen.

Für die Fahrten zu dem Abstellplatz für das Müllfahrzeug kann nur die Entfernungspauschale angesetzt werden; Verpflegungsmehraufwand ist nicht abzugsfähig.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 1578 Nr. 19
EStB 2014 S. 71 Nr. 2
QAAAE-41849

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