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BGH Beschluss v. - IX ZB 51/12

Gesetze: § 290 Abs 1 Nr 3 InsO, § 298 Abs 1 InsO

Insolvenzverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Restschuldbefreiung nach rechtskräftiger Versagung in einem früheren Verfahren wegen fehlender Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders

Leitsatz

Der Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung ist unzulässig, wenn er innerhalb von drei Jahren nach rechtskräftiger Versagung der Restschuldbefreiung in einem früheren Verfahren wegen fehlender Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders gestellt worden ist. Eine Stundung der Verfahrenskosten für einen solchen Antrag scheidet aus (Fortführung von , BGHZ 183, 13).

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1857 Nr. 32
DB 2013 S. 8 Nr. 32
DStR 2013 S. 2124 Nr. 40
NJW 2013 S. 6 Nr. 33
NJW 2013 S. 6 Nr. 34
NJW-RR 2013 S. 1384 Nr. 22
WM 2013 S. 1516 Nr. 32
AAAAE-41889

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