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BGH Beschluss v. - I ZB 56/12

Gesetze: § 888 ZPO, § 1062 Abs 1 Nr 4 Alt 2 ZPO

Zwangsvollstreckung wegen nicht vertretbarer Handlung aus einem für vollstreckbar erklärten Schiedsspruch: Berücksichtigung des Erfüllungseinwands

Leitsatz

Der Erfüllungseinwand des Schuldners ist grundsätzlich auch im Verfahren der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO zur Durchsetzung eines für vollstreckbar erklärten Schiedsspruchs zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1857 Nr. 32
BB 2013 S. 2323 Nr. 39
NJW 2013 S. 8 Nr. 33
NJW-RR 2013 S. 1336 Nr. 21
WM 2013 S. 1611 Nr. 34
RAAAE-41892

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