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BGH Beschluss v. - IX ZB 38/10

Gesetze: § 35 Abs 2 S 2 InsO, § 295 Abs 2 InsO

Insolvenz eines selbstständig tätigen Schuldners: Pflicht zur Aufnahme eines abhängigen Dienstverhältnisses und Pflicht zur Auskunftserteilung bei mangelndem wirtschaftlichen Erfolg der freigegebenen selbstständigen Tätigkeit

Leitsatz

1. Der eine Restschuldbefreiung anstrebende Schuldner ist bei mangelndem wirtschaftlichem Erfolg seiner freigegebenen selbständigen Tätigkeit vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht verpflichtet, ein abhängiges Dienstverhältnis einzugehen.

2. Der Schuldner hat umfassend über seine Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit Auskunft zu geben, wenn er geltend macht, im Hinblick auf mangelnde Erträge keine oder wesentlich niedrigere Beträge, wie nach dem fiktiven Maßstab des § 295 Abs. 2 InsO geboten ist, an die Insolvenzmasse abführen zu können.

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 2206 Nr. 39
DB 2013 S. 8 Nr. 32
DStR 2013 S. 12 Nr. 37
NJW 2013 S. 2973 Nr. 40
WM 2013 S. 1612 Nr. 34
JAAAE-41899

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