Gesetze: § 2 Abs 1a SGB 5, § 82 Abs 1 SGB 5, § 106 Abs 2 S 4 SGB 5 vom , § 106 Abs 2 SGB 5 vom , § 34 Abs 1 S 1 SGB 10, § 29 Abs 1 S 2 BMV-Ä, § 242 BGB
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Verordnungsregress - Zusage oder Erklärung an Versicherten durch Krankenkasse bezüglich Kostenübernahme - kein Formerfordernis - telefonisch übermittelte Erklärung - Vertrauensschutz für Arzt nur unter bestimmten Voraussetzungen
Leitsatz
1. Zusagen oder Erklärungen einer Krankenkasse, dem Versicherten eine bestimmte Leistung zu gewähren oder die Kosten dafür zu übernehmen, unterliegen keinem Formerfordernis.
2. Lediglich telefonisch übermittelte Erklärungen können jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Vertrauensschutz des Arztes begründen.