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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 R 2044/10

Leitsatz

Leitsatz:

Der Rentenversicherungsträger kann Säumniszuschläge für die Vergangenheit festsetzen, auch wenn die zur Nachversicherung verpflichtete Stelle eine Aufschubbescheinigung erteilt hat. Denn die zur Nachversicherung verpflichtete Stelle muss auch danach durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass sie die notwendige Kenntnis von den Tatsachen, die für eine Nachversicherung von Bedeutung sind, erhält. NZB B 13 R 223/13 B.

Fundstelle(n):
XAAAE-42006

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