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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 34 AS 90/11

Streitig ist, ob der Beklagte verpflichtet ist, den Klägern die für September und Oktober 2009 umzugsbedingt angefallenen Doppelmieten ("Überschneidungskosten") zu gewähren.

Fundstelle(n):
KAAAE-42019

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