Keine unbillige Belastung des Steuerpflichtigen bei einer auf einem Kirchensteuer-Erstattungsüberhang beruhenden Steuernachzahlung
Leitsatz
1. Voraussetzungen für eine Billigkeitsmaßnahme gemäß §§ 163, 227 AO, wenn die Anwendung der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 EStG dazu führt, dass die Steuernachzahlungen die erstatteten Kirchensteuerbeträge bei weitem übersteigen. 2. Ein Steuererlass aus Billigkeitsgründen aufgrund von Vertrauensschutz ist nicht zu gewähren, wenn Vertrauenstatbestand eine (regional begrenzte) Verwaltungspraxis war, die nicht mit einer seit Jahren bestehenden BFH-Rechtsprechung übereinstimmte. 3. Ein "Verwaltungsunterlassen" oder ein rechtswidriges Verwaltungshandeln können keine Rechtsgrundlage für eine Billigkeitsmaßnahme sein.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 1537 Nr. 10 HFR 2013 S. 972 Nr. 11 DAAAE-42082