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BFH Urteil v. - VI R 70/11

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b, EStG § 1 Abs. 3, EStG § 66 Abs. 2, EG Art. 39, EG Art. 42, EWGV 1408/71 Art. 13, EWGV 1408/71 Art. 14

Kindergeldanspruch bei unbeschränkter Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG

Leitsatz

Der Anspruch auf Kindergeld nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG besteht nur für die Monate, in denen der Steuerpflichtige im Inland unbeschränkt steuerpflichtige Einkünfte i.S. von § 1 Abs. 3 i.V.m. § 49 EStG erzielt und nach § 1 Abs. 3 EStG veranlagt worden ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1554 Nr. 10
HFR 2013 S. 905 Nr. 10
SAAAE-42090

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