Der Rechtsprechung des BFH lässt sich nicht der allgemeine Rechtsgrundsatz entnehmen, dass bei einer Beschäftigung von Mitarbeitern in einer Anwaltskanzlei und der Erzielung sechsstelliger Honorareinnahmen in der Regel davon auszugehen sei, dass die Kanzlei mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werde. Entscheidend ist, ob die Kanzlei bei einer Gesamtbetrachtung nach der Art ihrer Führung geeignet ist, nachhaltig Gewinn zu erzielen, und der Steuerpflichtige ausreichend auf die Verlustsituation reagiert.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 1556 Nr. 10 EStB 2013 S. 338 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 35/2013 S. 2763 StBW 2013 S. 821 Nr. 18 WAAAE-42093