Anfechtung eines Nullbescheids; Verrechnung und Erstattung der Kapitalertragsteuer an einen Dritten
Leitsatz
1. Die Anfechtung eines sog. Nullbescheids mit dem Ziel der Anrechnung von Kaitalertragsteuer nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG ist unzulässig, wenn eine Änderung der Steuerfestsetzung wegen Erlöschens des Kapitalertragsteuererstattungsanspruchs aufgrund Erfüllung keinerlei Auswirkung auf die Anrechnung haben kann. 2. Bei der Kapitalertragsteuer handelt es sich um eine Vorauszahlung auf die später festzusetzende Einkommensteuer. Sie ist auf die Steuerschuld desjenigen anzurechnen, auf dessen Rechnung die Vorauszahlung bewirkt worden ist. Es kommt dabei allein auf den Willen des Zahlenden an, wie er im Zeitpunkt der Zahlung dem Finanzamt gegenüber erkennbar hervorgetreten ist.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 1581 Nr. 10 DStRE 2013 S. 1330 Nr. 21 HFR 2013 S. 786 Nr. 9 Ubg 2013 S. 725 Nr. 11 AAAAE-42096