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Familienleistungsausgleich; Änderung der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs (DA-FamEStG)
Die Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs vom (BStBl 2012 I S. 734) wird wie folgt geändert.
In der Überschrift wird die Angabe „2012” nach dem Wort „Stand” durch die Angabe „2013” ersetzt.
Das Vorwort wird wie folgt gefasst:
„Vorwort
Die konsolidierte Fassung der DA-FamEStG Stand 2013 regelt die Anwendung der seit dem geltenden und für die Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes relevanten Vorschriften. Die vorgenommenen Änderungen berücksichtigen den ausgewählten aktuellen Stand der im Bundessteuerblatt bis zum veröffentlichten höchstrichterlichen Rechtsprechung und BMF-Schreiben.
Die DA-FamEStG 2013 gibt auch die Rechtslage der Jahre 2009 bis 2012 wieder mit Ausnahme der durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 zum entfallenen Regelungen (insbesondere zu § 32 Abs. 4 Satz 2ff. und § 70 Abs. 4 EStG). Zur Anwendung des bis 2011 geltenden Rechts siehe insoweit DA-FamEStG vom (BStBl 2009 I S. 1030) unter Berücksichtigung der Änderungsweisungen vom (BStBl 2011 I S. 21) und vom (BStBl 2011 I S. 716). Nach dem im BStBl II veröffentlichte Urteile und Beschlüsse d...