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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 4 K 308/11

Gesetze: AO § 237 Abs. 1, AO § 85, AO § 173, AO § 361, AO § 367 Abs. 2

Aussetzungszinsen bei Rücknahme des Einspruchs

Inhalt einer tatsächlichen Verständigung

Leitsatz

1. Aussetzungszinsen entstehen auch dann, wenn der Steuerpflichtige mit seinem Vorhaben zwar durchdringt, seinen Einspruch aber trotzdem zurücknimmt, da gegen zu seinen Gunsten begangene Fehler saldiert und die Steuerfestsetzung verbösert werden kann.

2. Durch eine tatsächliche Verständigung kann nur über den der Steuerfestsetzung zugrundeliegenden Sachverhalt, nicht jedoch über Rechtsfragen und die Forderung von Aussetzungszinsen befunden werden

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Fundstelle(n):
StBW 2013 S. 875 Nr. 19
BAAAE-42288

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