Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Hinweis eines Rechtsanwalts auf seine Postulationsfähigkeit vor den Oberlandesgerichten - auch zugelassen am OLG Frankfurt
Leitsatz
auch zugelassen am OLG Frankfurt
Solange der Umstand, dass es für die Postulationsfähigkeit vor den Oberlandesgerichten keiner gesonderten Zulassung bedarf, für die angesprochenen Verkehrskreise keine Selbstverständlichkeit darstellt, verstößt ein Rechtsanwalt, dem vor dem eine solche Zulassung erteilt worden ist und der hierauf in einem Zusatz zur Namensleiste seines Briefkopfs hinweist, nicht gegen das Irreführungsverbot nach § 5 Abs. 1 UWG.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2013 S. 8 Nr. 33 DStR 2013 S. 14 Nr. 38 NJW 2013 S. 2671 Nr. 36 NJW 2013 S. 8 Nr. 34 EAAAE-42316