Urheberrechtswahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften: Gerätevergütungspflicht für Händler und Importeure von Videorecordern, DVD-Recordern und Festplattenrecordern; Angemessenheit der als Tarife weitergeltenden Vergütungssätze und Beweislast der Vertragspartner für eine Unangemessenheit; Behandlung der in einem Gesamtvertrag vereinbarten Vergütungssätze nach dessen Beendigung - Weitergeltung als Tarif
Leitsatz
Weitergeltung als Tarif
1. Die Angemessenheit von nach der Übergangsregelung des § 27 Abs. 1 UrhWG als Tarife weitergeltenden Vergütungssätzen ist gerichtlich überprüfbar.
2. Der Vertragspartner der Verwertungsgesellschaft trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 UrhWG als Tarife weitergeltende Vergütungssätze eines beendeten Gesamtvertrages unangemessen sind.
3. Die in einem Gesamtvertrag vereinbarten Vergütungssätze gelten nach dessen Beendigung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 UrhWG ohne Abzug eines vereinbarten Gesamtvertragsnachlasses als Tarife weiter.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW-RR 2014 S. 224 Nr. 4 OAAAE-42317