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BGH Urteil v. - I ZR 189/11

Gesetze: § 27 Abs 1 S 1 UrhWahrnG, § 53 UrhG, § 54 Abs 1 UrhG, § 54b Abs 1 UrhG, § 54h Abs 1 UrhG, UrhInfGesG 2

Urheberrechtswahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften: Gerätevergütungspflicht für Händler und Importeure von Videorecordern, DVD-Recordern und Festplattenrecordern; Angemessenheit der als Tarife weitergeltenden Vergütungssätze und Beweislast der Vertragspartner für eine Unangemessenheit; Behandlung der in einem Gesamtvertrag vereinbarten Vergütungssätze nach dessen Beendigung - Weitergeltung als Tarif

Leitsatz

Weitergeltung als Tarif

1. Die Angemessenheit von nach der Übergangsregelung des § 27 Abs. 1 UrhWG als Tarife weitergeltenden Vergütungssätzen ist gerichtlich überprüfbar.

2. Der Vertragspartner der Verwertungsgesellschaft trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 UrhWG als Tarife weitergeltende Vergütungssätze eines beendeten Gesamtvertrages unangemessen sind.

3. Die in einem Gesamtvertrag vereinbarten Vergütungssätze gelten nach dessen Beendigung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 UrhWG ohne Abzug eines vereinbarten Gesamtvertragsnachlasses als Tarife weiter.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2014 S. 224 Nr. 4
OAAAE-42317

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