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BGH Urteil v. - VII ZR 71/11

Gesetze: § 204 Abs 1 Nr 7 BGB

Verjährungshemmung für Ansprüche auf Baumängelbeseitigung durch selbständiges Beweisverfahren einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Leitsatz

Tatbestand

Die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft macht gegen die Beklagte Mängelbeseitigungsansprüche und Minderungsrechte im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum des Anwesens B.-Straße 4 in L. geltend. Die Beklagte hat das Gebäude als Bauträger vor der Teilung und Veräußerung umfassend saniert. Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgte am 10. April 2002.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW-RR 2013 S. 1169 Nr. 19
MAAAE-42335

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