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BGH Urteil v. - IX ZR 286/12

Gesetze: § 184 Abs 2 InsO, § 201 Abs 2 InsO, § 256 Abs 1 ZPO

Negative Feststellungsklage einer schuldnerischen GmbH hinsichtlich der Feststellung einer Forderung aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel zur Insolvenztabelle

Leitsatz

Der negativen Feststellungsklage, mit welcher die schuldnerische GmbH ihren im Prüfungstermin erhobenen Widerspruch gegen die Feststellung einer Forderung verfolgt, für die ein vorläufig vollstreckbarer Titel vorliegt, kann nicht das Rechtsschutzbedürfnis abgesprochen werden, solange nicht feststeht, dass eine Vollstreckung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1985 Nr. 34
DB 2013 S. 8 Nr. 33
GmbH-StB 2013 S. 342 Nr. 11
GmbHR 2013 S. 1147 Nr. 21
NJW 2013 S. 6 Nr. 37
NJW-RR 2013 S. 1268 Nr. 20
WM 2013 S. 1563 Nr. 33
ZIP 2013 S. 1640 Nr. 34
TAAAE-42363

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