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BGH Beschluss v. - IX ZB 11/13

Gesetze: § 287 Abs 2 S 1 InsO vom , § 287 Abs 2 S 1 InsO vom , § 300 InsO, Art 103a EGInsO, Art 3 Abs 1 GG

Insolvenzverfahren: Entscheidung über die Restschuldbefreiung im Altfall

Leitsatz

In vor dem eröffneten Insolvenzverfahren ist zwölf Jahre nach Insolvenzeröffnung über den Antrag auf Restschuldbefreiung zu entscheiden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
WM 2013 S. 1569 Nr. 33
WAAAE-42375

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