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BVerwG Urteil v. - 5 C 20/12

Gesetze: § 71 Abs 1 S 1 SGB 9, § 73 Abs 1 SGB 9, § 73 Abs 3 SGB 9, § 77 Abs 1 SGB 9, § 613a BGB, § 293 BGB, § 7 Abs 1 SGB 4, Art 12 Abs 1 GG

Schwerbehindertenrechtliche Ausgleichsabgabe; Heranziehung von Beschäftigungsgesellschaften

Leitsatz

Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften unterliegen hinsichtlich der von ihnen übernommenen Transferkurzarbeiter der Pflicht des § 77 Abs. 1 SGB IX (juris: SGB 9), eine schwerbehindertenrechtliche Ausgleichsabgabe zu entrichten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 12 Nr. 22
ZIP 2013 S. 6 Nr. 21
EAAAE-42394

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