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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 3 R 969/11

Im Streit steht die Verpflichtung der Beklagten, im Zusammenhang mit einem Beitragsregress nach § 119 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für den Kläger vorzumerken.

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Fundstelle(n):
HAAAE-42409

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