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Gesetz zur Umsetzung des ; Praktische Umsetzungsfragen im Bereich des Investmentsteuerrechts
Bezug:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder beantworte ich im Folgenden Ihre Fragen zur praktischen Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung des . Damit dieses Schreiben aus sich heraus verständlich ist, habe ich Ihre Fragen abgedruckt und jeweils im Anschluss die Antwort des BMF eingefügt. Ihre Fragen hatte ich bereits mit den und beantwortet. Damit alle Antworten in einem Dokument zu finden sind, habe ich sie unverändert in dieses Schreiben übernommen. Lediglich die Antwort zu Frage 4.e. habe ich in diesem Schreiben noch ergänzt.
1. Werbungskostenaufteilung (§ 3 Absatz 3 InvStG)
BVI:
„Gem. § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 InvStG ist bei allgemeinen Werbungskosten für die Ermittlung der Erträge für Anleger, bei denen § 3 Nr. 40 EStG anwendbar ist, eine Zuteilung der Werbungskosten zu den begünstigten Dividenden vorzunehmen. Dies ändert sich durch die neue Streubesitzdividendenbesteuerung nicht.
Gem. § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 InvStG ist bei allgemeinen Werbungskosten für die Ermittlung der Erträge für Anleger, bei denen § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist, eine Zuteilung...