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BFH Beschluss v. - III B 114/12

Gesetze: GG Art. 103 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 2, InvZulG § 2, InvZulG § 3 Abs. 1 Satz 2

Klassifikation der Wirtschaftszweige für die investitionszulagenrechtlich Zuordnung eines Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe maßgeblich (hier: Einordnung eines Betriebs zur Forstwirtschaft)

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1633 Nr. 10
OAAAE-42437

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