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BFH Urteil v. - III R 68/09

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, EStG § 63 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 52 Abs. 40 Satz 7, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3, StÄndG 2007 Art. 1 Nr. 11

Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch das StÄndG 2007 mit dem GG vereinbar

Leitsatz

Gegen die Absenkung der Altersgrenze des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG durch das StÄndG 2007 und die dazu getroffene Übergangsregelung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Herabsetzung der Altersgrenze ist unerheblich, ob die sich daraus ergebenden Folgen für die Beamtenbesoldung und Beamtenbeihilfe ebenfalls verfassungsgemäß sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1552 Nr. 10
FAAAE-42440

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