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BFH Beschluss v. - VI B 50/12

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, FGO § 116 Abs. 5, FGO § 74, FGO § 155, ZPO § 251, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 6

Schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Nichtaussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO; nachträglich eingereichte Schriftsätze begründen keinen Verfahrensmangel; Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags; Annahme einer Divergenz; Rechtsfragen zum Wohnen am Beschäftigungsort und zur Wegverlegung des Hauptwohnsitzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung sind geklärt

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1618 Nr. 10
JAAAE-42443

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